Bürgerportal für Stuttgart West
Im Stuttgarter Stadtgebiet ist das Betreten der zugefrorenen Wasserflächen von öffentlichen Seen und Speicherbecken verboten. Darauf macht der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart aufmerksam.
Entsprechende Verbotsschilder sind im Uferbereich aufgestellt. Wer die Schilder nicht beachtet oder ignoriert, betritt die Eisfläche auf eigene Gefahr.
Häufig ist die Eisdicke nicht stark genug, um Menschen zu tragen, so dass es Jahr für Jahr zu schweren, oft auch tödlichen Unfällen kommt, weil Menschen ins Eis einbrechen. Wer gerne Schlittschuh läuft, sollte dies in den dafür vorgesehenen Sportstätten ausüben, zum Beispiel in der Eiswelt Stuttgart auf der Waldau.
Nicht überholen da verboten. Haben Schul- oder Linienbusse beim Heranfahren an eine Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet, dürfen sie nicht überholt werden. Wenn man einen Bus überholt, der sich mit eingeschaltetem Warn.....
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