Das Amt für öffentliche Ordnung bittet die Betroffenen, zeitnah den neuen Parkausweis zu beantragen. Sind die Daten unverändert geblieben, kann er bequem im Internet unter www.stuttgart.de/parkeninwest bestellt werden. Der Ausweis wird nach wenigen Tagen mit der Post geliefert. Nur wenn eine Veränderung seit dem Erstantrag eingetreten ist, müssen die Bewohner persönlich bei ihrem Bürgerbüro den Ausweis beantragen.
Auch Gewerbebetriebe, Ärzte und andere Besitzer einer Ausnahmegenehmigung (gelber Parkausweis) mit Sitz im Westen erinnert das Amt für öffentliche Ordnung daran, sich rechtzeitig eine neue Ausnahmegenehmigung (künftig orangefarbener Parkausweis) durch einen neuen Antrag direkt beim Amt für öffentliche Ordnung in der Eberhardstraße 35 zu besorgen.


